Führerscheinklassen
Klasse A1 — Leichtkraftrad ab 16
Die Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM und ist der früheste Einstieg aufs Motorrad: direkter Erwerb ab 16 Jahren.
Welche Fahrzeuge Sie damit fahren dürfen
Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung, bei einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die frühere Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dazu kommen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung bis 15 kW oder einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Der Weg zur nächsten Klasse
Die Klasse A1 ist ein guter Einstieg, weil sie den Aufstieg erleichtert: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist für die Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung erforderlich. Theorieunterricht und theoretische Prüfung entfallen bei dieser Erweiterung.
Wer mit 17 bereits die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren anstrebt, kann beides kombinieren — für Klasse Bf 17 und A1 zusammen gibt es eine eigene Preisliste.
Wenn Sie nur 125er fahren möchten
Wer bereits die Klasse B besitzt, braucht für Leichtkrafträder nicht zwingend die Klasse A1: Mit der Schlüsselzahl 196 lässt sich die vorhandene Fahrerlaubnis erweitern. Die Konditionen dafür stehen in unserer Preisliste zur Klasse B196.
Mit 16 schon aufs Motorrad
Sprechen Sie uns an: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen und wann Sie mit der Ausbildung starten können.