Führerscheinklassen
Klasse A2 — Motorrad bis 35 kW
Die Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1 und AM. Sie ist ab 18 Jahren möglich und der übliche Zwischenschritt zur unbeschränkten Klasse A.
Welche Fahrzeuge Sie damit fahren dürfen
Krafträder — auch mit Beiwagen — bis 35 kW Motorleistung, bei einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
Übergang aus der früheren Klasse A beschränkt
Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 fahren — und nach Ablauf von zwei Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt.
Aufstieg und Erweiterung
- Beim zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist für die Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich.
- Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 entfallen der Theorieunterricht und die theoretische Prüfung.
- Sonderfahrten sind bei dieser Erweiterung nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen trotzdem, das schwerere und stärkere Fahrzeug auf Landstraße und Autobahn kennenzulernen.
- Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 ist der Aufstieg zur Klasse A ab 20 Jahren möglich — dann ebenfalls nur mit praktischer Prüfung.
A2 neu machen oder von A1 aufsteigen?
Beide Wege sind unterschiedlich lang. Rufen Sie an — wir ordnen Ihren Vorbesitz ein und sagen Ihnen, was tatsächlich nötig ist.