Ausbildung
§ und Vorschriften
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer — und die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Was vermittelt werden muss
Unter anderem:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen.
- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten — und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum.
Mindeststunden im Theorieunterricht
Angegeben in Doppelstunden:
- Klasse B: 12 Doppelstunden Grundstoff plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
- Klasse A: 12 Doppelstunden Grundstoff plus 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A entfallen der Theorieunterricht und die theoretische Prüfung. Bei einer Erweiterung von B auf A oder umgekehrt reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Besondere Ausbildungsfahrten
Für die Klassen B und A sind je 45 Minuten vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
Vor den besonderen Ausbildungsfahrten ist eine entsprechende Grundausbildung durchzuführen. Hierfür schreibt der Gesetzgeber keine Mindeststundenzahl vor.
Bei einer Erweiterung der Klasse A1 auf A2 und A2 auf A sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, das Fahrzeug auf der Landstraße und der Autobahn kennenzulernen — aufgrund des höheren Gewichts und der höheren Leistung.
Fragen zu den Vorschriften?
Wir ordnen Ihren Vorbesitz ein und sagen Ihnen, welche Stunden und Prüfungen in Ihrem Fall tatsächlich anfallen. Rufen Sie einfach an.