Veröffentlicht am Kategorie: Begleitetes Fahren
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Sie wird namentlich eingetragen — einfach spontan jemand anderen mitnehmen ist nicht möglich.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Mindestens 30 Jahre alt.
- Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, früher Klasse 3.
- Bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg.
- Namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen.
Wer als Begleitperson in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach irgendjemand als Begleitperson mitgenommen werden. Überlegen Sie deshalb früh, wer tatsächlich regelmäßig Zeit hat — Eltern, Großeltern, Geschwister oder Bekannte, die die Bedingungen erfüllen.
Beraten ja, eingreifen nein
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll als Beraterin oder Berater mitfahren. Deshalb ist die Ausrüstung des Pkw mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, nicht nötig — Doppelpedale sind ausdrücklich nicht gestattet. Ein zusätzlicher Innenspiegel ist erlaubt und hilft, die Verkehrssituationen besser zu überblicken.
Seminare, die Eltern oder sonstige Begleitpersonen auf diese Aufgabe vorbereiten, bieten einige Fahrschulen und die Landesverkehrswachten an. Die Teilnahme kann sinnvoll sein, verpflichtend ist sie nicht.
Promillegrenzen und was Verstöße kosten
Für den Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze, für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze; die übrigen Vorschriften über berauschende Mittel gelten für beide. Wer noch keine 18 Jahre alt ist und ohne die eingetragene Begleitperson fährt, zahlt 150 Euro Bußgeld und erhält vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Ist nur die Prüfbescheinigung nicht dabei, sind es 10 Euro Verwarnungsgeld.
Das ist der Stand unserer Informationen aus der Ausbildungspraxis. Verbindlich entscheidet in Ihrem Fall die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Versicherung vorher prüfen
Prüfen Sie unbedingt, ob für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart wurden. Steht im Versicherungsantrag beispielsweise, dass nur Fahrer über 23 Jahre fahren, darf eine 17-jährige Person das Fahrzeug nicht führen. Der Versicherungsschutz entfällt dadurch nicht, es drohen aber Strafzahlungen und Rückforderungen der Versicherungsgesellschaft.
Der zeitliche Ablauf bei uns in Porz
Mit 16½ Jahren können Sie sich zur Ausbildung anmelden und den Fahrerlaubnisantrag stellen; die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Die Ausbildung entspricht der Klasse B — bei uns also Theorie im Blockunterricht am Abend und samstags, dazu die Fahrstunden und die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag folgt die Fahrprüfung.
Danach gibt es zunächst keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung, die nur in Deutschland gilt. Mit 18 Jahren wird sie auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt — ohne zweite Ausbildungsstufe und ohne weitere Prüfung. Die Klasse AM erwerben Sie schon mit der Prüfbescheinigung, und zwar ohne die Auflagen.
Alle Einzelheiten zu Antrag, Auflagen und Umschreibung stehen auf unserer Seite zum begleiteten Fahren in der Klasse Bf 17; die Konditionen finden Sie in der Preisliste für Klasse B und Bf 17.