Veröffentlicht am Kategorie: Klasse B
Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es nicht: Vorgeschrieben sind nur die Pflichtstunden in der Theorie und die besonderen Ausbildungsfahrten — alles andere hängt von Ihnen ab. Planbar wird die Ausbildung über den Theorieblock, den Antrag beim Straßenverkehrsamt und regelmäßige Fahrstunden.
Was fest vorgegeben ist
Für die Klasse B sind zwölf Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben. In der Praxis kommen die besonderen Ausbildungsfahrten dazu: fünf Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße, vier Stunden auf der Autobahn und drei Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit. Diese Stunden fallen bei jedem an — unabhängig von Talent und Vorerfahrung.
Der Theorieunterricht ist der planbarste Teil
Den Theorieunterricht der Klasse B halten wir im Blockunterricht ab: montags bis freitags von 18:00 bis 19:30 Uhr und von 19:45 bis 21:15 Uhr, samstags von 11:00 bis 12:30 Uhr und von 12:45 bis 14:15 Uhr. An einem Abend laufen also zwei Doppelstunden hintereinander. Wer einen Block von Anfang bis Ende mitnimmt, hat den Pflichtunterricht in kurzer Zeit zusammen — wer Termine auslässt, wartet auf den nächsten Block.
Beim Motorrad ist es umgekehrt: Den Unterricht für die Klasse A stimmen wir persönlich mit Ihnen ab, er findet nach Absprache statt und nicht im festen Block.
Bei den Fahrstunden gibt es keine feste Zahl
Wie viele normale Fahrstunden Sie über die Sonderfahrten hinaus brauchen, schreibt der Gesetzgeber bewusst nicht vor. Genau dieser Teil bestimmt die Dauer — und er entscheidet sich erst in der Ausbildung.
„Es werden keine Führerscheine produziert. Nicht immer geht es in 7 oder 14 Tagen, denn jeder braucht seine eigene Zeit.“
Deshalb nennen wir vorab keine Gesamtzahl an Fahrstunden: Eine Fahrschule, die Ihnen diese Zahl vor der ersten Stunde nennt, kann sie nicht kennen. Auch vor den besonderen Ausbildungsfahrten führen wir eine Grundausbildung durch, für die keine Mindeststundenzahl festgelegt ist.
Vor der Prüfung steht der Antrag
Ohne bewilligten Fahrerlaubnisantrag beim Straßenverkehrsamt gibt es keine Prüfung. Diese Bearbeitungszeit liegt nicht in unserer Hand, deshalb lohnt sich ein früher Start: Wir helfen Ihnen, die Antragsunterlagen korrekt auszufüllen, damit der Antrag nicht wegen einer Kleinigkeit liegen bleibt.
Wer schon mit 16½ Jahren einsteigen möchte, findet den zeitlichen Ablauf beim begleiteten Fahren ab 17: Die Prüfung ist dort frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Was die Ausbildung verkürzt
- Den Antrag früh stellen, damit die Bewilligung nicht zum Nadelöhr wird.
- Einen Theorieblock vollständig mitnehmen, statt Termine über Monate zu verteilen.
- Regelmäßig fahren — wer wöchentlich im Auto sitzt, muss weniger wiederholen.
- Die theoretische Prüfung angehen, solange der Stoff frisch ist; unsere Prüfungstipps fassen zusammen, worauf es dabei ankommt.
Warum es auch keinen Festpreis gibt
Aus demselben Grund, aus dem die Dauer offen ist, gibt es keinen Endpreis: Sie kaufen keinen Führerschein. Grundbeträge, Fahrstunden und Prüfungsgebühren stehen für jede Klasse einzeln in unserer Preisliste.
Alle Voraussetzungen, zugelassenen Fahrzeuge und Pflichtstunden im Detail finden Sie auf der Seite zur Pkw-Ausbildung in der Klasse B; den vollständigen Rahmenplan zeigt Theorieunterricht und Praxis.